karstadt.de – langsam wird es grotesk

Selten schreibe ich zu einem Thema gleich drei Artikel. Eine E-Mail von heute verlängert aber zwangsweise die Fortsetzung der Versandhandels-Groteske, die karstadt.de mit meiner unfreiwilligen Hilfe inszeniert.

Heute erreicht mich eine E-Mail mit dem nun schon mehr als bekannten Absender der karstadt.de-Hotline:

Sehr geehrter Herr Stefan David,

vielen Dank für das Vertrauen, das Sie karstadt.de entgegengebracht haben.

Aus Ihrer Bestellung mit der Rechnungs-Nummer 0700258617 hat unsere
Qualitätssicherung heute folgende Artikel im Rahmen der Überprüfungen
freigegeben:

Menge        Artikel                           Einzelpreis   Gesamtpreis
------------------------------------------------------------------------
1,00         Wii Sports-Bundle mit Wii-Sports       249,00        249,00

Versandkosten                                                   EUR 3,95

Gesamtsumme                                                   EUR 252,95

Wir werden daher Ihr Kundenkonto um den Betrag von EUR 252,95 entlasten.

Wir möchten Sie gerne zufriedenstellen und freuen uns, Sie mit unserem Service
überzeugen zu können.

Kein Wort zur Vorgeschichte dieser Bestellung, die ja nun offensichtlich auch bei karstadt.de kein Standardfall mehr ist; das beweist die Einschaltung der Qualitätssicherung. Stattdessen hofft karstadt.de, mich zufriedenstellen und mit ihrem Service überzeugen zu können. Ich fürchte allerdings, dass es dafür etwas zu spät ist.

Mein Kundenkonto wurde nun also entlastet. Spannend daran ist, dass das Konto ja mehr als ausgeglichen war. Schließlich wurde ja meine Kreditkarte bereits durch karstadt.de belastet, eine Auslieferung erfolgte jedoch nicht. Auch zur folglich nötigen Rückerstattung
fehlt hier jeder Hinweis.

Ich habe jetzt mal die Rückerstattung des Kaufpreises angefragt. Mal sehen, ob es noch eine weitere Fortsetzung dieser Geschichte gibt. Ich bin es zwar leid, werde euch aber auf dem Laufenden halten.

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Fortsetzung der Farce

Das Versandhandels-Lustspiel, das Karstadt nun seit dem 10.12.2007 mit meiner Bestellung aufführt, ist immer noch nicht zuende. Bevor der Vorhang fällt, hat man nun auch noch trotz nicht erfolgter (aber angekündigter) Auslieferung der längst stornierten Bestellung meine Kreditkarte belastet.

Details dazu in den Nachträgen zum Artikel: Nachtrag 1 und Nachtrag 2.

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Nur Unprofessionalität oder schon Betrug?

Es folgt die kurze Geschichte eines Shopping-Erlebnisses, wie es nicht vorkommen darf, schon gar nicht im Jahr 2007.

Mit dem Wunsch, ein Weihnachtsgeschenk für meinen Sohn zu erwerben (was genau, kann noch nicht verraten werden – er könnte mitlesen), startete vor einigen Tagen eine E-Commerce-Odyssee, die ich hier mal in chronologischer Form wiedergebe:

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BGH-Entscheidung zu Preisangaben im Internetversandhandel

Der BGH hat heute ein Stück weit mein Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit wieder hergestellt. Veröffentlicht wurde eine Pressemitteilung zu einer heute ergangenen Entscheidung des für Wettbewerbsrecht zuständigen 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, in der es um Preisangaben im Internetversandhandel ging. Der Media Markt hatte MindFactory verklagt.

Hier ein Auszug der Pressemitteilung im Wortlaut:

Der Bundesgerichtshof hat zwar bestätigt, dass der beanstandete Internetauftritt des beklagten Versandhändlers den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. Er hat jedoch der Auffassung der Vorinstanzen widersprochen, die Preisangabenverordnung nötige dazu, die zusätzlichen Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Liefer- und Versandkosten auf derselben Internetseite zu geben, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt werde. Dem Internetnutzer sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfielen. Er gehe auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthielten. Es genüge daher, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

Das Urteil gibt endlich Klarheit in einer Angelegenheit, die jeden Online-Shop betrifft und in der Vergangenheit häufig zu Abmahnungen geführt hat. Ich hoffe, dass zukünftig noch häufiger mit solch realistischen und verständigen Urteilen zu rechnen ist. Allerdings hat es das Berliner Amtsgericht mit seiner durch das Landgericht bestätigten Entscheidung zu IP-Speicherung gerade geschafft, die Erwartungen da nicht allzu hoch ansetzen zu lassen. Auch absolut unpassende und wenig durchdachte Forderungen von manchen Verbraucherschützern helfen da nicht weiter.

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Steinhöfels Tage bei Media Markt sind gezählt

Wie die Internet World Business meldet, hat der Chef des Mediamarkt-Saturn-Konzerns, Roland Weise, dem für seine Abmahnungen berühmt/berüchtigten Anwalt Joachim Steinhöfel den Laufpass gegeben.

Weise will damit lt. »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« für ein besseres Image der Konzerntöchter Media Markt und Saturn sowie für eine friedlichere Taktik den Mitbewerbern gegenüber sorgen.

Die Schreiben mit dem JS-Briefkopf werden den meisten Shop-Betreibern nicht fehlen, nehme ich mal an.

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